Fallbeispiel
Als eine Mitarbeiterin ankündigte, sich das Leben zu nehmen
- Personalabteilung
- Führungskraft
- Betriebsrat
- I Ausgangslage
Eine Mitarbeiterin war über längere Zeit durch deutliche Leistungsminderungen, häufige Fehlzeiten und erhebliche Alkoholprobleme aufgefallen. Trotz mehrerer Gespräche und angebotener Unterstützung war sie zunächst nicht bereit, professionelle Beratung oder eine Behandlung anzunehmen und ihrer eigenen Verantwortung für eine Veränderung nachzukommen.
Nachdem sie eine Abmahnung erhalten hatte, erklärte sie, sie werde sich das Leben nehmen, falls das Unternehmen ihr kündige. Der Arbeitsplatz sei das Einzige, was sie noch habe. Für Personalabteilung, Führungskraft und Betriebsrat entstand damit eine äußerst schwierige Situation: Die Äußerung musste unbedingt ernst genommen werden, gleichzeitig durfte das Unternehmen notwendige Entscheidungen nicht allein aus Angst vor möglichen Folgen unterlassen.
- II Vorgehen
Ich moderierte zunächst ein gemeinsames Gespräch mit der Personalabteilung, der zuständigen Führungskraft und dem Betriebsrat. Dabei wurden die Verantwortung des Unternehmens, die Grenzen betrieblicher Fürsorge und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Anschließend führte ich ein persönliches Gespräch mit der Mitarbeiterin. Ich nahm ihre Suizidankündigung ernst und machte zugleich deutlich, dass bei einer weiterhin bestehenden akuten Selbstgefährdung unverzüglich der Rettungsdienst beziehungsweise ein psychiatrischer Krisendienst eingeschaltet werden müsse. Ebenso wurde offen angesprochen, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ohne ihre Bereitschaft zur Veränderung kaum möglich sein würde.
- III Ausgang
Im Verlauf des Gesprächs erklärte sich die Mitarbeiterin bereit, professionelle Hilfe anzunehmen und sich in Behandlung zu begeben. Das Unternehmen stellte ihr im Gegenzug eine Weiterbeschäftigung nach erfolgreicher Behandlung in Aussicht, sofern die gemeinsam vereinbarten Voraussetzungen erfüllt würden.
Damit entstand ein verbindlicher Weg, der die persönliche Notlage der Mitarbeiterin ernst nahm und zugleich die Verantwortung und berechtigten Anforderungen des Unternehmens berücksichtigte.
Wiederkehrende Verläufe aus meiner Praxis — anonymisiert und verdichtet.
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