Fallbeispiel
Alkoholgeruch bei einem langjährigen Mitarbeiter
- Führungskraft
- Personalabteilung
- Betriebsrat
- I Ausgangslage
Bei einem erfahrenen Mitarbeiter wurde wiederholt Alkoholgeruch wahrgenommen. Seine Arbeitsleistung schwankte und es kam zu mehreren Fehlern. Die Führungskraft wollte ihn nicht vorschnell beschuldigen, sah jedoch wegen seiner sicherheitsrelevanten Tätigkeit einen dringenden Handlungsbedarf.
- II Vorgehen
Ich unterstützte die Verantwortlichen dabei, Beobachtungen sorgfältig zu dokumentieren und ein klares Gespräch vorzubereiten. Im Gespräch wurden keine Diagnose und keine Unterstellung ausgesprochen. Stattdessen wurden die festgestellten Auffälligkeiten, die Sicherheitsanforderungen und die Verantwortung des Unternehmens eindeutig benannt.
Ich bereitete die Führungskraft auf ein erstes Gespräch vor. Der Mitarbeiter machte die zunehmenden Anforderungen und familiäre Probleme für sein Verhalten verantwortlich und wies ein Problem mit Alkohol weit von sich. Es folgte ein gestuftes Vorgehen: weitere Gespräche, zuletzt gemeinsam mit Personalabteilung, Führungskraft und Betriebsrat, in denen auch die arbeitsrechtlichen Konsequenzen klar benannt wurden.
- III Ausgang
Der Mitarbeiter räumte erst nach dem dritten Gespräch ein, dass sein Alkoholkonsum außer Kontrolle geraten war. Ihm wurde der Zugang zu einer geeigneten Beratungs- und Behandlungsmöglichkeit eröffnet. Gleichzeitig vereinbarte das Unternehmen klare Bedingungen für seine weitere Beschäftigung. Nach einer Behandlung und einer begleiteten Wiedereingliederung konnte der Mitarbeiter seine Tätigkeit wieder aufnehmen.
Wiederkehrende Verläufe aus meiner Praxis — anonymisiert und verdichtet.
Wobei ich Sie unterstütze: Alkohol- und andere Suchtprobleme